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Augsburg

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Betriebsleiter in dem Bereich Taxi- und Mietwagenverkehr lt. BOKraft

Sie möchten sich als Taxi- oder Mietwagenunternehmer selbstständig machen?

Oder evtl. in diesem Bereich ein Unternehmen führen?

Sach- und Fachkundeprüfung Taxi-/Mietwagenverkehr (Personenverkehr)

Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerblichen Taxiverkehr oder Mietwagenverkehr betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellte Person, entweder ist es der Unternehmer selbst, eine angestellte Person oder auch ein externer Betriebsleiter, die fachliche Eignung nachweisen.
Dazu ist in der Regel der Besuch einer Prüfung bei der zuständigen, wohnortgebundenen Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich.

Gezielte Vorbereitung auf die Prüfung:

-          Zeit- und kostensparend

-          Flexible Teilnahme

-          Hohe Qualität

-          Unterstützung durch Experten

Seminarinhalte Bereich Taxi- Mietwagenverkehr:

-          Fahrzeugkostenkalkulation

-          Kaufmännische Grundlagen

-          das betriebliche Rechnungswesen

-          die finanzielle Verwaltung des Betriebes

-          Arbeits- und Sozialrecht

-          Marketing

-          Straßenverkehrsrecht, Umweltschutz, Versicherungsrecht

-          Das Personenbeförderungsgesetz, die BOKraft

-          Berufszugangsvoraussetzungen

-          Auslandsfahrten u.v.m.

-         
Wir bilden Sie modern, zielgerichtet und nachhaltig aus!

Im Seminarpreis von (Präsenz: 590,00 €; Online: 500,00 €) sind enthalten:

-          4 Tage Vollzeitseminar (Montag - Donnerstag 09:00 - 16:30 Uhr)

-          Fachliteratur (Fachbuch Verlag Heinrich Vogel oder HeMa-Verlag)

-          1 Seminarordner mit Handout Kostenrechnung

-          Taschenrechner, Block, Stift, Textmarker

-          Kaffee und Kaltgetränke (nur Präsenzseminar)

 

Nachdem die fachliche Eignung erfolgt ist, müssen noch 3 weitere Punkte der    Berufszugangsvoraussetzung erfüllt werden:

Persönliche Zuverlässigkeit:

Die zuständige Genehmigungsbehörde verlangt in der Regel folgende Dokumente:

Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

 

Wirtschaftliche Zuverlässigkeit:

-          Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Berufsgenossenschaft

-          Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Krankenkasse

-          Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Gemeinde

-          Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

Benötigen Sie noch weitere Informationen, dann rufen Sie uns unter +49 175 16 56 757 an oder schreiben Sie uns unter info@abv-seminare-martens.de


Informationen zum Betriebsleiter oder Betriebsleiterin im Bereich Straßenpersonenverkehr (Taxi-/Mietwagenverkehr):

Die geschäftsmäßige Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit PKW bis zu 8 Fahrgästen wird in Taxi- oder Mietwagenverkehr unterschieden.

Wer sich in diesen Bereich selbstständig machen will, muss eine Genehmigung haben. 

Taxi- und Mietwagenunternehmer unterscheiden sich hinsichtlich der einzuhaltenden, bzw. gesetzlich vorgegebenen Pflichten.

Für den Taxiunternehmer gelten folgende Pflichten:

-          Betriebspflicht

-          Beförderungspflicht

-          Tarifpflicht


Für den Mietwagenunternehmer:

-          Rückkehrpflicht

-          Aufzeichnungspflicht


Aufgrund seiner Auflagen als Taxiunternehmer ist der Taxiverkehr Teil des öffentlichen Personennahverkehrs. Beide Verkehrsformen (Taxi u. Mietwagenverkehr) unterliegen speziellen Gesetzen und Verordnungen:

-          Personenbeförderungsgesetz (PBefG),

-          Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen (BOKraft),

-          (örtliche Taxiordnung und Taxitarifverordnung gilt nur für Taxiverkehr) sowie der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).


Voraussetzung für beide Verkehrsarten ist aufgrund des PBefG, die Erteilung einer              Genehmigung (Konzession) nach § 47 für den Taxiverkehr bzw. § 49 für den Mietwagenverkehr. Um diese Erlaubnis von der Verkehrsbehörde zu bekommen, müssen vom Unternehmer drei Bedingungen nach der Berufszugangsverordnung erfüllt werden:

-          persönliche Zuverlässigkeit

-          finanzielle Leistungsfähigkeit 

-          fachliche Kenntnisse 

 

Wir hoffen, die Informationen waren für Sie ausreichend und freuen uns, wenn die Firma ABV-Seminare-Martens Sie als Teilnehmer begrüßen dürfen.

 

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