AGB

Teilnahme – / Vertragsbedingungen
für Schulungsveranstaltungen des
ABV – Ausbildung Betriebsleiter & Verkehrsleiter – Werner Jörrn – Martens UG (Haftungsbeschränkt)

BÜRO: Klybeckstrasse 1/1, 79576 Weil am Rhein

1) Veranstaltungen
Ob und wie und wo die Veranstaltungen durchgeführt werden, liegt im Ermessen des Veranstalters. Der Ausbildungsort wird auf den entsprechenden Anmeldeunterlagen bekannt gegeben. Die Durchführung von einzelnen angekündigten Veranstaltungen ist jeweils von der gemeldeten Teilnehmerzahl abhängig. Terminverschiebungen und Streichungen von einzelnen Seminarangeboten bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2) Gebühren
Gebühren werden mit der Anmeldung fällig und sind sofort nach Rechnungsgestellung, spätestens zu Beginn der Schulung zu begleichen. Ein nicht fristgerechtes Bezahlen der Kursgebühr führt bei Schulungen im Sach- und Fachkundebereich zur Nichtteilnahme an dem Seminar oder zum Ausschluss

3) Gebührenerstattung
Eine Gebührenerstattung erfolgt im vollen Umfang, wenn eine Veranstaltung ersatzlos ausfällt. Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter können nicht geltend gemacht werden.

Teilnehmer, die durch dringende Gründe am Besuch einer Bildungsveranstaltung von Anfang an verhindert sind, können auf Antrag die Gebühr erstattet bekommen. Der Teilnehmer ist jedoch verpflichtet, den Verhinderungsgrund unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Eine Verwaltungsgebühr wird gem. Ziff. 4 auf jeden Fall erhoben.

Für den Fachkundebereich gilt:
Versäumte Ausbildungsstunden können grundsätzlich nicht nachgeholt werden. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung der hierauf entfallenen Kosten. Ergänzende Ausbildungsstunden sind nach Absprache mit dem Veranstalter möglich.

Allgemein gilt:
Bricht der Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen die Ausbildung ab, bzw. erscheint nicht zu dem Seminar ohne fristgerecht gekündigt zu haben, besteht kein Anspruch auf Erstattung bzw. Erlassen der Kursgebühren. Angemeldete Teilnehmer, die nicht zur Schulung erscheinen und sich nicht wie oben, bzw. in Ziff. 4 beschrieben abgemeldet haben, wird die Lehrgangsgebühr zu 100% in Rechnung gestellt.

4)Kündigung
Sie hat schriftlich und durch Einwurf/Einschreiben zu erfolgen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Erklärung an. Im Fachkundebereich beträgt die Verwaltungsgebühr 800,- EURO für eine Einzelschulung und 200,00 Euro für eine Gruppenschulung.

5) Teilnahmebescheinigung
Über die Teilnahme an dem Ausbildungsseminar werden den Teilnehmern auf Wunsch Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.

6) Leistungsumfang im Bereich der Fachkundeschulung
In den Gebühren sind enthalten:
ca. 50 Unterrichtseinheiten a 45 Min (Mindeststundenzahl)
(Änderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten)

7) Anmeldung zur IHK-Prüfung im Fachkundebereich
Der Seminarteilnehmer ist für die Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer selbst verantwortlich. Um sich einen Prüfungsplatz zu sichern, sollte der Seminarteilnehmer mindestens 14 Tage vor Prüfungstermin mit der zuständigen IHK-Kontakt aufnehmen, einen Personalbogen zuschicken oder zu senden lassen und diesen ausgefüllt an die IHK wieder zurückschicken.