Seminare zur Ausbildung als Verkehrsleiter oder Betriebsleiter Güterverkehr
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Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Augsburg
Normaler Preis Von €750,00Normaler PreisGrundpreis / pro -
Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Berlin
Normaler Preis Von €750,00Normaler PreisGrundpreis / pro -
Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Bielefeld
Normaler Preis Von €750,00Normaler PreisGrundpreis / pro -
Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Dortmund
Normaler Preis Von €750,00Normaler PreisGrundpreis / pro -
Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Frankfurt a.M.
Normaler Preis Von €750,00Normaler PreisGrundpreis / pro -
Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Hamburg
Normaler Preis Von €750,00Normaler PreisGrundpreis / pro -
Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Hannover
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Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Kaiserslautern
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Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Köln
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Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Leipzig
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Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Magdeburg
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Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Mannheim
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Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Mönchengladbach
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Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in München
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Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Münster
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Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Osnabrück
Normaler Preis Von €750,00Normaler PreisGrundpreis / pro -
Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Stuttgart
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Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Ulm
Normaler Preis Von €750,00Normaler PreisGrundpreis / pro -
Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr in Weil am Rhein
Normaler Preis Von €750,00Normaler PreisGrundpreis / pro -
Seminar zum Verkehrsleiter Güterkraftverkehr Region Freiburg
Normaler Preis Von €750,00Normaler PreisGrundpreis / pro
Sie
möchten im Güterverkehr oder Personenverkehr Selbstständig werden?
Wir von ABV-Seminare-Martens bilden Sie zum Verkehrsleiter oder
Betriebsleiter aus!
Gezielte Vorbereitung auf die Prüfung
Wir von
ABV-Seminare-Martens führen bundesweite Verkehrsseminare zur IHK-Sach- und
Fachkundeprüfung als Voraussetzung zum Erwerb der EU-Lizenz oder auch
Gemeinschaftslizenz für nationale und internationale Gütertransporte im Bereich
Güterkraftverkehr gem. EU 1071/2009, EU 1072/2009 oder der nationalen Erlaubnis
gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zum Verkehrsleiter Güterverkehr bzw. der
fachlichen Eignung für Betriebsleiter im Bereich Taxi- und Mietwagenverkehr
nach PBefG und BOKraft, sowie für internationale Personenbeförderungen
(Auslandsfahrten) gem. EU 1073/2009 (Verkehrsleiter Omnibus-verkehr).
Transportunternehmer die im
Güterkraftverkehr selbstständig machen wollen, müssen eine Transportgenehmigung
(nationale Erlaubnis, Gemeinschaftslizenz - auch EU-Lizenz genannt, oder
bilaterale Genehmigung für Drittstaaten bzw. CEMT-Genehmigungen für
multilaterale Beförderungen) und eine Güterschadenshaftpflicht-versicherung
haben.
Seit dem 4. Dezember 2011 benötigen alle betroffenen
Unternehmen, also Unternehmer, die genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr
durchführen, das sind Transporte mit Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen
zulässigem Gesamtgewicht inkl. Anhänger, ob Pkw oder Lkw Zulassung, einen
internen oder externen Verkehrsleiter.
Seit dem 04.12.2011 gilt die für den
Verkehrsleiter mitregelnde EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/09. Sie wirkt
unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten, ohne dass es einer nationalen
Umsetzung bedarf.
Erfüllt der
Unternehmer selbst die subjektiven Berufszugangsvoraussetzungen, persönliche
Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung, kann er
natürlich auf die Bestellung eines externen oder auch internen Verkehrsleiters
verzichten.
Neu ist eigentlich nur die Bezeichnung „Verkehrsleiter“.
Der „Verkehrsleiter“ entspricht von den Grundzügen her der bekannten „zur
Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs / Omnibusverkehrs bestellten
Person“.
Für schon bestehende Unternehmen, die ja
definitiv eine „fachkundige Person“ im Unternehmen haben müssen, egal ob der
Unternehmer die fachkundige Person selbst ist, ein interner Mitarbeiter oder
eine externe fachkundige Person, ändert sich nichts.
Wichtiger Hinweis
für Kleintransportunternehmer:
Ab dem 21. Mai 2022
wird die Lizenzpflicht auch auf Fahrzeuge oder
Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über
2,5 Tonnen erweitert. Kleintransporte und Kurierdienste dürfen die Grenzen
innerhalb der EU ab dem 21. Mai nur noch im Besitz einer EU-Lizenz überqueren.
Die Art des Fahrzeuges (PKW oder LKW) spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist
allein das zulässige Gesamtgewicht des genutzten Fahrzeuges inklusive möglicher
Anhänger.
Wichtig: Für Transportunternehmen, die Waren
ausschließlich im eigenen Land transportieren, ändert sich nichts.
Wer kann
Verkehrsleiter werden?
Zum Verkehrsleiter
bestellt werden kann grundsätzlich jede natürliche Person (Art. 4 VO (EG) Nr.
1071/09), sofern sie folgende Kriterien erfüllt:
Zuverlässigkeit:
Die Zuverlässigkeit
des Verkehrsleiters oder des Verkehrsunternehmers darf nicht zwingend in Frage
gestellt sein, etwa durch Verurteilung oder Sanktionen aufgrund eines
schwerwiegenden Verstoßes gegen geltende einzelstaatliche Vorschriften.
Lesen Sie hierzu ausführliche Informationen unter
dem Menüpunkt „Persönliche Zuverlässigkeit“, speziell auch zu den Punkten, die
einen Verkehrsleiter als nicht zuverlässig einstufen.
Fachliche Eignung:
Der Verkehrsleiter
soll die nötigen Kenntnisse haben, um sowohl innerstaatliche als auch grenzüberschreitende
Verkehre zu leiten. Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine
IHK-Fachkundeprüfung nachgewiesen.
Wir empfehlen Ihnen hier unsere Ausführungen in
den Menüpunkten „Die Prüfung“ und „Fachliche Eignung“.
Außer den genannten Kriterien gibt es weitere
Punkte, welche die EU verbindlich in allen Mitgliedsstaaten vorschreibt:
Faktisch kann festgehalten werden, der
„Verkehrsleiter“ gehört definitiv zur Führungsebene eines Unternehmens.
Die Aufgaben, die
dem Verkehrsleiter übertragen werden müssen:
Laut gesetzlicher
Definition besteht die Hauptaufgabe des Verkehrsleiters in der „tatsächlichen
und dauerhaften Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens“.
Die Verordnung (EG) Nr. 1071/09 definiert das
Aufgabengebiet des Verkehrsleiters:
Diese Aufgabengebiete sind ebenfalls nicht neu,
allerdings stehen sie nun ausdrücklich in der Verordnung und sind daher auch
nachweislich und zwingend zu erfüllen.
Der „Externe
Verkehrsleiter“
Wenn ein Unternehmer
die fachlichen Voraussetzungen nicht selbst erfüllt, er auch keine fachkundige
Person, die in einer echten Beziehung zu dem Unternehmen steht (interner
Verkehrsleiter), beschäftigt, kann das Unternehmen einen „externen
Verkehrsleiter“ beschäftigen. Dieser muss eine natürliche Person sein. Außerdem
muss der externe Verkehrsleiter „zuverlässig“ sein und natürlich die
vorgeschriebene „Fachkunde“ besitzen. In dem Vertrag zwischen dem externen
Verkehrsleiter und dem Unternehmen, sind die „tatsächlich und dauerhaft durchzuführenden
Aufgaben sowie die Verantwortlichkeiten als Verkehrsleiter“ genau zu regeln. Zu
den zu regelnden Aufgaben zählen insbesondere die Verpflichtungen nach Artikel
4 Absatz 2 lit. B) VO (EG) Nr. 1071/09:
Eventuell empfiehlt es
sich, über die genannten Punkte hinausgehende weitere Regelungen vertraglich zu
fixieren. Wichtig ist vor allem, dass ein Verkehrsleiter im jeweiligen
Unternehmen auch die tatsächlichen Kompetenzen, Zuständigkeiten und
Entscheidungsbefugnisse hat, die für den Verkehrsbereich relevant sind.
Anderenfalls droht, dass der Verkehrsleiter für Vergehen in die Verantwortung
genommen wird, auf das er in der Praxis möglicherweise zu geringen bis gar
keinen Einfluss hat.
Hinweis: Ein „externer“ Verkehrsleiter darf
höchstens 4 Unternehmen mit einer Gesamtflotte von 50 Fahrzeugen leiten.
Der „Interne
Verkehrsleiter“
Ein
separater Vertrag neben dem schon vorhandenen Arbeitsvertrag ist nicht zwingend
notwendig, sicher ist aber eine Ergänzung, zumindest als Anlage zum
Arbeitsvertrag, ratsam. Diese sollte auf die Vorgaben gem. der VO (EG) Nr.
1071/09 Artikel 4 abzielen.
Hinweis: Da der „interne“ Verkehrsleiter nur für
ein Unternehmen tätig wird, gibt es keine Beschränkungen für die Anzahl der
Fahrzeuge des Fuhrparks.eit- und kostensparend
Vorbereitungsseminar
für die Sach- und Fachkundeprüfung
Zur Gründung und
Führung eines Unternehmens, welches gewerblichen und genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr
betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellte Person, dies kann der
Unternehmer selber sein, eine angestellte Person oder auch ein externer
Verkehrsleiter, die fachliche Eignung nachweisen.
Dazu ist in den meisten Fällen der Besuch einer
Prüfung bei der für den / die Prüfkandidaten / Prüfkandidatin zuständigen
Industrie- und Handelskammer erforderlich.
Durch die vorhandene fachlichen Kompetenz der
Dozenten steht für uns an erster Stelle, dass die Teilnehmer die IHK-Prüfung
zum Verkehrsleiter oder Betriebsleiter bestehen.
Die Ausbildungsschwerpunkte im Bereich
Güterkraftverkehr:
Wir bilden Sie aus - modern, zielgerichtet,
nachhaltig und informieren Sie über den Ablauf, Bewertung und die
Prüfungsinhalte
Schaffen Sie mit der erfolgreichen IHK-Prüfung
die Voraussetzung zum Erwerb einer eigenen EU-Lizenz.
Im Seminarpreis (Präsenz: 820,00 €; Online:
720,00 €) sind enthalten
5 Tage
Vollzeitseminar (Montag - Donnerstag 09:00 - 16:30 Uhr und Freitag 09:00 -
14:30 Uhr)
Fachliteratur
(Fachbuch Verlag Heinrich Vogel oder HeMa-Verlag
1 Seminarordner
mit Handout Kostenrechnung
Taschenrechner,
Block, Stift, Textmarker, Haftnotiz
Kaffee und
Kaltgetränke (nur Präsenzseminar)
Da die Teilnehmer verschiedene
Lerntypen sein können, bieten wir auch verschiedene Seminarvarianten an:
Einzel-Seminar (nach telefonischer Absprache)
Inhouse-Seminar
(nach telefonischer Absprache)
Kostenrechnungs-Seminare
(nach telefonischer Absprache)
Präsentseminare
bundesweit
Live-Onlineseminar
ABV Seminare Martens bietet spezialisierte Verkehrsleiterseminare im Güterkraftverkehr an, die gezielt auf die IHK-Sachkundeprüfung vorbereiten. Diese Seminare sind ideal für angehende Verkehrsleiter, die die gesetzlich vorgeschriebene Sachkunde nachweisen müssen, um in Unternehmen des Gütertransports tätig zu werden.
Inhalte des Verkehrsleiterseminars Güterkraftverkehr:
- Rechtliche Grundlagen: Nationales und internationales Transportrecht, Arbeits- und Sozialvorschriften
- Betriebswirtschaftliche Kenntnisse: Kostenrechnung, Finanzplanung, Fuhrparkmanagement
- Technische Aspekte: Fahrzeugsicherheit, Ladungssicherung, Umweltvorschriften
- Praktische Fallbeispiele: Anwendung des Gelernten in realen Szenarien
Vorteile der ABV Seminare Martens:
- Praxisorientierte Ausbildung: Erfahrene Dozenten mit umfassendem Fachwissen
- Optimale Prüfungsvorbereitung: Intensive Schulung nach IHK-Orientierungsrahmen
- Flexible Lernformate: Präsenz- und Onlinekurse verfügbar
- Kompetente Beratung: Unterstützung bei allen Fragen rund um die Sachkundeprüfung