Seminare zum Verkehrsleiter oder Betriebsleiter Güterverkehr

  • So bestehen Sie die IHK-Fachkundeprüfung bei 1. Anlauf! Ca. 70% der Teilnehmer fallen beim ersten Versuch durch – aber nicht mit uns! Sie möchten im Güterverkehr oder Personenverkehr Selbstständig werden?
    Wir von ABV-Seminare-Martens bilden Sie zum Verkehrsleiter oder Betriebsleiter aus!

    Gezielte Vorbereitung auf die Prüfung
  • Zeit- und kostensparend
  • Flexible Teilnahme
  • Hohe Qualität
  • Unterstützung durch Experten

Hier geht es zu dem Seminaren

Wer sind wir? Warum die Firma ABV-Seminare-Martens?

Ca. 25 Jahre führen wir nun die Seminare im Bereich Sach- und Fachkunde Güterverkehr oder Personenverkehr durch und können mit Stolz sagen, dass wir eine Quote von ca. 80-90 % haben, die die Prüfung zum Verkehrsleiter bestanden haben.

Unser Team verfügt über eine hohe Qualität im Rahmen der Ausbildung, sprechen aus der Praxis und absolvierten die Sach- und Fachkundeprüfung selbst bei der IHK und das nicht nur einmal.

Das zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind und haben uns als Ziel gesetzt, noch besser zu werden.

Die Bewertungen von unseren Teilnehmern lässt keine Wünsche offen und ist durchgängig mit 5 Sternen beurteil worden.

Wir haben uns auf die Fahne geschrieben, für unsere Teilnehmer nicht nur das Seminar anzubieten, sondern sind auch nach dem Seminar immer noch für Sie als Ansprechpartner da.

Auf Wunsch beraten wir Sie auch während Ihrer Selbstständigkeit.

  • Und nun ein paar rechtliche Eindrücke! Warum muss nun die IHK – Prüfung gemacht werden?Wir von ABV-Seminare-Martens führen bundesweite Verkehrsseminare zur IHK-Sach- und Fachkundeprüfung als Voraussetzung zum Erwerb der EU-Lizenz oder auch Gemeinschaftslizenz für nationale und internationale Gütertransporte im Bereich Güterkraftverkehr gem. EU 1071/2009, EU 1072/2009 oder der nationalen Erlaubnis gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zum Verkehrsleiter Güterverkehr bzw. der fachlichen Eignung für Betriebsleiter im Bereich Taxi- und Mietwagenverkehr nach PBefG und BOKraft, sowie für internationale Personenbeförderungen (Auslandsfahrten) gem. EU 1073/2009 (Verkehrsleiter Omnibus-verkehr).f die Prüfung

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Transportunternehmer die im Güterkraftverkehr selbstständig machen wollen, müssen eine Transportgenehmigung (nationale Erlaubnis, Gemeinschaftslizenz – auch EU-Lizenz genannt, oder bilaterale Genehmigung für Drittstaaten bzw. CEMT-Genehmigungen für multilaterale Beförderungen) und eine Güterschadenshaftpflicht-versicherung haben.

Seit dem 4. Dezember 2011 benötigen alle betroffenen Unternehmen, also Unternehmer, die genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr durchführen, das sind Transporte mit Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht inkl. Anhänger, ob Pkw oder Lkw Zulassung, einen internen oder externen Verkehrsleiter.

Seit dem 04.12.2011 gilt die für den Verkehrsleiter mitregelnde EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/09. Sie wirkt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf.


Erfüllt der Unternehmer selbst die subjektiven Berufszugangsvoraussetzungen, persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung, kann er natürlich auf die Bestellung eines externen oder auch internen Verkehrsleiters verzichten.

Neu ist eigentlich nur die Bezeichnung „Verkehrsleiter“. Der „Verkehrsleiter“ entspricht von den Grundzügen her der bekannten „zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs / Omnibusverkehrs bestellten Person“.

Für schon bestehende Unternehmen, die ja definitiv eine „fachkundige Person“ im Unternehmen haben müssen, egal ob der Unternehmer die fachkundige Person selbst ist, ein interner Mitarbeiter oder eine externe fachkundige Person, ändert sich nichts.

Wichtiger Hinweis für Kleintransportunternehmer:

Ab dem 21. Mai 2022 wird die Lizenzpflicht auch auf Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,5 Tonnen erweitert. Kleintransporte und Kurierdienste dürfen die Grenzen innerhalb der EU ab dem 21. Mai nur noch im Besitz einer EU-Lizenz überqueren. Die Art des Fahrzeuges (PKW oder LKW) spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist allein das zulässige Gesamtgewicht des genutzten Fahrzeuges inklusive möglicher Anhänger.

Wichtig: Für Transportunternehmen, die Waren ausschließlich im eigenen Land transportieren, ändert sich nichts.


Wer kann Verkehrsleiter werden?

Zum Verkehrsleiter bestellt werden kann grundsätzlich jede natürliche Person (Art. 4 VO (EG) Nr. 1071/09), sofern sie folgende Kriterien erfüllt:


Zuverlässigkeit:

Die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters oder des Verkehrsunternehmers darf nicht zwingend in Frage gestellt sein, etwa durch Verurteilung oder Sanktionen aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes gegen geltende einzelstaatliche Vorschriften.


Fachliche Eignung:

Der Verkehrsleiter soll die nötigen Kenntnisse haben, um sowohl innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Verkehre zu leiten. Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine IHK-Fachkundeprüfung nachgewiesen.

Wir empfehlen Ihnen hier unsere Ausführungen in den Menüpunkten „Die Prüfung“ und „Fachliche Eignung“.

Außer den genannten Kriterien gibt es weitere Punkte, welche die EU verbindlich in allen Mitgliedsstaaten vorschreibt:


  • Tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten des Unternehmens, d.h., der Verkehrsleiter muss über entsprechende Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen im Unternehmen verfügen
  • Er muss in einer echten Beziehung zu dem Unternehmen stehen, beispielsweise wenn er Angestellter, Direktor, Eigentümer oder Anteilseigner ist oder die Verwaltungsgeschäfte des Unternehmens führt. Ausnahmen gelten für den externen Verkehrsleiter (siehe hierzu Fragen 10 und 12).
  • Der Verkehrsleiter muss seinen ständigen Aufenthalt (= Wohnsitz) in der EU haben, nicht jedoch notwendigerweise im selben Mitgliedsstaat des Unternehmens (Beispiel: Ein Güterkraftverkehrsunternehmen in Karlsruhe kann einen Verkehrsleiter bestellen, der in Straßburg lebt).


Damit gehört der Verkehrsleiter definitiv zur Führungsebene eines Unternehmens!


Die Aufgaben, die dem Verkehrsleiter übertragen werden müssen:

Laut gesetzlicher Definition besteht die Hauptaufgabe des Verkehrsleiters in der „tatsächlichen und dauerhaften Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens“.
Die Verordnung (EG) Nr. 1071/09 definiert das Aufgabengebiet des Verkehrsleiters:

  • Instandhaltungsmanagement für die Fahrzeuge
  • die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente die grundlegende Rechnungsführung
  • die Zuweisung der Ladung und der Fahrdienste an die Fahrer sowie die Einteilung der Fahrzeuge
  • Prüfung der Sicherheitsverfahren


Diese Aufgabengebiete sind ebenfalls nicht neu, allerdings stehen sie nun ausdrücklich in der Verordnung und sind daher auch nachweislich und zwingend zu erfüllen.


Der „Externe Verkehrsleiter“

Wenn ein Unternehmer die fachlichen Voraussetzungen nicht selbst erfüllt, er auch keine fachkundige Person, die in einer echten Beziehung zu dem Unternehmen steht (interner Verkehrsleiter), beschäftigt, kann das Unternehmen einen „externen Verkehrsleiter“ beschäftigen. Dieser muss eine natürliche Person sein. Außerdem muss der externe Verkehrsleiter „zuverlässig“ sein und natürlich die vorgeschriebene „Fachkunde“ besitzen. In dem Vertrag zwischen dem externen Verkehrsleiter und dem Unternehmen, sind die „tatsächlich und dauerhaft durchzuführenden Aufgaben sowie die Verantwortlichkeiten als Verkehrsleiter“ genau zu regeln. Zu den zu regelnden Aufgaben zählen insbesondere die Verpflichtungen nach Artikel 4 Absatz 2 lit. B) VO (EG) Nr. 1071/09:

  • Das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge
  • Die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
  • Die grundlegende Rechnungsführung
  • Die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (hier im Schwerpunkt die Einhaltung der Sozialvorschriften)
  • Die Prüfung der Sicherheitsverfahren (UVV, Ladungssicherung)

Eventuell empfiehlt es sich, über die genannten Punkte hinausgehende weitere Regelungen vertraglich zu fixieren. Wichtig ist vor allem, dass ein Verkehrsleiter im jeweiligen Unternehmen auch die tatsächlichen Kompetenzen, Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse hat, die für den Verkehrsbereich relevant sind. Anderenfalls droht, dass der Verkehrsleiter für Vergehen in die Verantwortung genommen wird, auf das er in der Praxis möglicherweise zu geringen bis gar keinen Einfluss hat.

Hinweis: Ein „externer“ Verkehrsleiter darf höchstens 4 Unternehmen mit einer Gesamtflotte von 50 Fahrzeugen leiten.

Der „Interne Verkehrsleiter“

  • Ein separater Vertrag neben dem schon vorhandenen Arbeitsvertrag ist nicht zwingend notwendig, sicher ist aber eine Ergänzung, zumindest als Anlage zum Arbeitsvertrag, ratsam. Diese sollte auf die Vorgaben gem. der VO (EG) Nr. 1071/09 Artikel 4 abzielen.

    Hinweis: Da der „interne“ Verkehrsleiter nur für ein Unternehmen tätig wird, gibt es keine Beschränkungen für die Anzahl der Fahrzeuge des Fuhrparkseit- und kostensparend

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  • Vorbereitungs­seminar für die Sach- und Fachkunde­prüfung

Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerblichen und genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellte Person, dies kann der Unternehmer selber sein, eine angestellte Person oder auch ein externer Verkehrsleiter, die fachliche Eignung nachweisen.
Dazu ist in den meisten Fällen der Besuch einer Prüfung bei der für den / die Prüfkandidaten / Prüfkandidatin zuständigen Industrie- und Handelskammer erforderlich.

Durch die vorhandene fachlichen Kompetenz der Dozenten steht für uns an erster Stelle, dass die Teilnehmer die IHK-Prüfung zum Verkehrsleiter oder Betriebsleiter bestehen.


Die Ausbildungsschwerpunkte im Bereich Güterkraftverkehr:

  • Fahrzeugkostenrechnung
  • Kaufmännische Grundlagen
  • das betriebliche Rechnungswesen
  • die finanzielle Verwaltung des Betriebes
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Marketing
  • Straßenverkehrsrecht, Umweltschutz, Versicherungsrecht
  • Gefahrgutrecht, der Gefahrgutbeauftragte
  • der nationale und internationale Güterkraftverkehr
  • Berufszugangsvoraussetzungen
  • Zoll, Lebensmitteltransporte, etc.


Wir bilden Sie aus – modern, zielgerichtet, nachhaltig und informieren Sie über den Ablauf, Bewertung und die Prüfungsinhalte.
Schaffen Sie mit der erfolgreichen IHK-Prüfung die Voraussetzung zum Erwerb einer eigenen EU-Lizenz.


Im Seminarpreis (Präsenz: 820,00 €; Online: 720,00 €) sind enthalten

  • 5 Tage Vollzeitseminar (Montag – Donnerstag 09:00 – 16:30 Uhr und Freitag 09:00 – 14:30 Uhr)
  • Fachliteratur (Fachbuch Verlag Heinrich Vogel oder HeMa-Verlag
  • Prüfungsfragen
  • 1 Seminarordner mit Handout Kostenrechnung
  • Taschenrechner, Block, Stift, Textmarker
  • Kaffee und Kaltgetränke (nur Präsenzseminar)Flexible Teilnahme

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  • Unterstützung durch Experten

Da die Teilnehmer verschiedene Lerntypen sein können, bieten wir auch verschiedene Seminarvarianten an:

  • Einzel-Seminar (nach telefonischer Absprache)
  • Inhouse-Seminar (nach telefonischer Absprache)
  • Kostenrechnungs-Seminare (nach telefonischer Absprache)
  • Präsentseminare bundesweit
  • Live-Onlineseminar

Bei Fragen rufen Sie uns unter der Mobilnummer 0174 – 16 56 757 oder schreiben Sie uns unter info@abv-seminare-martens.de

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr ABV-Team